It is a most humanising thing, gratitude. For it is not only the confession of our being-in-dependence, but it is also an expression of our remarkable freedom. We, in the Reformed tradition, do not talk nearly enough about freedom. And perhaps no one has brought this truth home to me more than my friend Michael Weinrich, to whom I am most grateful. I was delighted to learn that Michael recently gave a lecture on Karl Barth (a subject with which he is most familiar) and the sacraments, a lecture in which the promise and gift of freedom featured greatly. The lecture will, in due course, be published by Theologischen Verlag Zürich, but a summary/report is already available. It reads:
„Jesus Christus ist das eine Sakrament“. So versteht Karl Barth das Sakrament in der Kirchlichen Dogmatik (KD). Wie kommt Barth zu diesem Verständnis? Was sagt es über menschliche Freiheit und Gottes souveränes Gott-Sein? Seine Antworten und Thesen hat Michael Weinrich, Professor für Ökumenik und Systematik, auf dem Barth Symposion Anfang Mai vorgetragen.
TATBEKENNTNIS STATT MYSTERIUM
Als Sakrament, sprich als Übersetzung des griechischen mysterion, bezeichnete Barth Taufe und Abendmahl in der KD nicht. Stattdessen sprach er von einem „Tatbekenntnis“ bzw. einer „freien menschlichen Tatantwort“ auf Gottes in Christus „vollzogene göttliche Wendung“ (KD IV/4, 81.IX.99).
Damit unterstreiche Barth, dass nicht nur ein „Gesinnungswechsel“, sondern eine neue „Lebensrichtung“ zur Debatte stehe, so Weinrich.
Ist die Wassertaufe menschliche Antwort auf das Sakrament der Geschichte Jesu Christi, handelt der Mensch als Subjekt. Er gibt, selbst frei, also als von Gott Befreiter, eine Antwort auf Gottes Anrede. Der Mensch entspricht Gottes Verheißung. Weinrich: „Erst in der dann vom Menschen frei gegebenen Antwort kommt die Anrede Gottes zu ihrem Ziel, in dem das ‚Es ist vollbracht!‘ auch zu der ihm entsprechenden Anerkennung findet.“
BUNDESTHEOLOGIE
Das „christologisch orientierte Sakramentsverständnis in der KD“ sei eine Konsequenz, so Weinrichs These zugespitzt formuliert, von Barths Verankerung der Versöhnungslehre in der Bundestheologie. In dem Bund Gottes mit dem Menschen begegnen sich „der freie Gott“ und „der freie Mensch“ als Partner, als zwei Subjekte. Weinrich: „Der Bund ist essenziell auf die freie Antwort des Bundespartners ausgerichtet, die als solche eben auch eine ganz und gar menschliche Antwort zu sein hat ohne eine permanente Inanspruchnahme der Assistenz Gottes“.
DIE ENTSAKRAMENTALISIERUNG DER SAKRAMENTE
Die „Entsakramentalisierung der Sakramente“ bei Barth sei „die Konsequenz einer bundestheologischen Vertiefung seiner Ekklesiologie“, so Weinrich. In dieser müsse Gott Gott bleiben können und der Mensch Mensch. Hier wird der „schmale Grat der Freiheit“ betreten, der menschlichen Freiheit im Bund mit Gott.
Taufe und Abendmahl seien so verstanden keine „geheimnisvollen Rituale“, sondern „gemeinschaftlich eingebundene freie menschliche Antworten des von Gott angesprochenen und auf Gott hörenden Menschen“.
Dabei verweise die Taufe auf die im Geist vermittelte „Begründung“ des christlichen Lebens in Christus und das Abendmahl auf seine allein von Christus zu erwartende „Erneuerung“ (vgl. KD IV/4,72f.).
MYSTERIUM DER OFFENBARUNG
Diese bundestheologische Auslegung von Taufe und Abendmahl wirft einen kritischen Blick auf die Sakramentalisierung der Kirche. Weinrich gibt – mit Barth – zu bedenken:
„Die weithin in den Kirchen vollzogene Sakramentalisierung der Taufe ebenso wie des Abendmahls bedeuten keine Aufwertung beider, sondern deren Doketisierung [Zuschreibung eines Scheinleibes Christi, bs] zu ‚einem sonderbar konkurrierenden Duplikat der Geschichte Jesu Christi‘ (KD IV/4, 112), die sie ihrer spezifischen Würde als freies Tatbekenntnis berauben, indem sie nun selbst als Gnaden-mittel (Sakrament) ausgegeben werden.“
Anstatt Sakramente als Zeichen von Gottes Handeln in Konkurrenz zur Geschichte Gottes mit Jesus Christus aufzubauen, gelte es, das Mysterium der Offenbarung in Jesus Christus zu respektieren, so Barth (vgl. KD IV/4, 168).
Als Sakrament „im Sinne von Heilsoffenbarung oder Heilswerk, Sündenreinigung, Gnadeneingießung oder Wiedergeburt“ schwäche die Taufe „einerseits die entscheidende Deutlichkeit des Christusgeschehens“ (KD IV/4, 233) und gefährde „anderseits die sich hier erschließende Perspektive auf die freie Beteiligung des Menschen in dem erfüllten Bund.“
Fazit: Die Würde der Taufe glänzt „in der befreiten Umkehr zu Gott als das Humanste, was ein Mensch zu tun vermag“ (vgl. KD IV/4, 157), sie besteht nicht in der Zuschreibung eines sakramentalen Sinns.